Das Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.
Haftungsrecht
Neue Broschüre: Was tun bei (möglichen) Behandlungsfehlern?
Die Techniker Krankenkasse hat eine neue 30-seitige Broschüre herausgegeben: „Behandlungsfehler – Ein Leitfaden für Patienten“. Darin klärt sie auf, was ein Behandlungsfehler ist, welche rechtlichen Möglichkeiten Patienten haben und wie sie ihr Recht durchsetzen können. Es werden auch die Hürden besprochen und davor gewarnt, voreilig zu klagen. Ein Prozess erfordert viel Kraft und bringt ein Kostenrisiko mit sich. Klassische Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, fehlerhafte Medikation, Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen, fehlende Überweisung an einen Facharzt, unzureichende Hygiene, unzureichende Aufklärung und nicht fachgerecht durchgeführte Operationen.
67-Jähriger stirbt bei Dialyse: Ärzte müssen haften!
Bei einem 67-jährigen Patienten verrutschte die Dialysenadel. Er blutete daraufhin so stark, dass er aufgrund dessen kurze Zeit später verstarb. Weil der Patient blind war, konnte er den Blutverlust nicht selbst erkennen und Alarm auslösen. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Erben nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen (Urteil vom 16.2.2015, Az. 26 U 18/15). Da der Patient blind gewesen sei, sei es geboten gewesen, seinen linken Arm während der Dialysebehandlung zu fixieren. Im Übrigen sei eine lückenlose Überwachung zwar nicht zu fordern, allerdings eine stündliche Kontrolle. Selbst bei blinden Patienten reiche dies aus.
Ernährungsprobleme bei Demenz: Erste weltweite Leitlinie erschienen
Eine international besetzte Autorengruppe der Europäischen Fachgesellschaft für klinische Ernährung und Stoffwechsel (ESPEN) hat kürzlich die weltweit erste evidenzbasierte Leitlinie zum Umgang mit Ernährungsproblemen bei Menschen mit Demenz veröffentlicht. Diese enthält 26 konsentierte Vorschläge. So empfehlen die Fachleute beispielsweise einzelne Nährstoffe nur zum Ausgleich eines erwiesenen Mangels zu supplementieren. Künstliche Ernährung sollte nur bei leichter und mittelschwerer Demenz als vorübergehende Maßnahme zur Überwindung einer Krisensituation eingesetzt werden. Die in englischer Sprache verfasste Leitlinie kann hier (pdf, 0,5 MB) kostenlos heruntergeladen werden.