Patient zu lange am Leben erhalten: Arzt muss Schmerzensgeld zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDem Sohn als Alleinerben seines verstorbenen Vaters stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zu. Dieser hatte nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts München den Patienten zu lange am Leben erhalten. Und zwar mittels künstlicher Ernährung durch eine PEG-Sonde. Mehr lesen

Großbritannien: Chirurg graviert Initialen auf Leber

RA Thorsten Siefarth - LogoWie Spiegel Online berichtet hat ein britischer Chirurg gestanden, bei zwei Lebertransplantationen seine Initialen auf den eingesetzten Organen hinterlassen zu haben. Der 53-Jährige hatte dazu seine Initialen mit einem sogenannten Argon-Laser in die Lebern eingraviert. Er wies aber den Vorwurf zurück, den Patienten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Update (15.01.2018): Der Chirurg ist zu einer Geldstrafe von 10.000 Pfund (ca. 11.000 Euro) verurteilt worden und muss 120 Stunden Sozialarbeit leisten.

MDK prüft Pflegeunternehmen nicht auf strafrechtliche Verfehlungen

RA Thorsten Siefarth - LogoFünf ungeklärte Todesfälle gab es in einem Pflegeheim im Landkreis Haßberge (Unterfranken). Vor drei Wochen wurden Geschäftsführerin und Pflegedienstleiter des Heims unter dem Verdacht des Totschlags festgenommen. Seitdem mehrt sich die Kritik am Vorgehen der Behörden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat sich die die oberste Ärztin des Bereichs Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern, Ottilie Randzio, am Freitag in Würzburg verteidigt. Zwar habe es seit einigen Jahren manifeste Mängel in der Pflegeeinrichtung gegeben, vom gesetzlichen Prüfauftrag her sei es dem MDK aber nicht möglich, strafrechtlichen Verfehlungen zu prüfen.

Trotz Patientenwunsch: Arzt darf sich nicht zu Fehlbehandlung verleiten lassen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Frontzähne sollten saniert werden. Der Zahnarzt begann jedoch – auf Wunsch der Patientin – zu früh mit der Ziehung der vorderen Zähne. Damit hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht und muss die Behandlungskosten zurückzahlen. Das Oberlandesgericht Hamm hat das in zweiter Instanz bestätigt. Verlange ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verstößt, so müsse ein Arzt diese ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiere kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen. Mehr lesen