Um Abmahnungen ranken sich viele Fragen: Was ist der Unterschied zu einer Ermahnung? Wie häufig muss ein Arbeitgeber abmahnen? Gibt es einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte? Diese Fragen – und noch einige mehr – beantworte ich in der aktuellen Podcast-Folge. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es überall, wo es Podcasts gibt. Die aktuelle Folge kann man immer auch hier auf der Webseite anhören.
Arbeitsrecht
Neue Podcast-Folge online: Es geht um Raucherpausen
Viele Pflegekräfte rauchen. Und sie machen deswegen – mal mehr, mal weniger häufig – eine Raucherpause. Ist eine solche Pause aber überhaupt zulässig? Das Landesarbeitsgericht Thüringen musste diese Frage klären und dabei über eine Kündigung entscheiden. Ich erläutere dieses Urteil. Und auch alles Wichtige rund um die Raucherpausen. Den Podcast („Arbeitsrecht in der Pflege“) gibt es überall, wo es Podcasts gibt. Die aktuelle Folge kann man immer auch gleich hier auf der Webseite anhören.
Aktuelles Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen – Konsequenzen?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21): Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Es wird nun wild über die Konsequenzen diskutiert. So viel kann man schon jetzt sagen: Arbeitgeber sollten (noch) nicht tätig werden. Denn selbst wenn ein Verstoß gegen das ArbSchG vorliegt, so gibt es bislang keine Sanktionen. Man kann also erst einmal abwarten, was sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt. Erst dann dürften die Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung klarer sein. Und schließlich wird auch der Gesetzgeber tätig werden. Doch das ist bislang noch nicht erfolgt. Obwohl eine Neuregelung schon seit dem Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az. C 55/18) in Planung ist.
Neue Podcastfolge: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Ich bespreche ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Der Fall: Eine Altenpflegerin in einer Reha-Einrichtung hatte eine Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ gemacht. Sie beendete diese, hatte aber wenige Tage zuvor gekündigt. Daraufhin wollte der Arbeitgeber die Fortbildungskosten (zum Teil) zurückhaben. Zu Recht? Den Podcast gibt es überall, wo es Podcasts gibt, z.B. bei Spotify oder itunes. Die aktuelle Podcastfolge gibt es auch hier auf meiner Webseite.