Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus jetzt auch in Pflegeunternehmen

Was bisher für Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern galt, soll nun auch in ambulanten und stationären Pflegeunternehmen greifen: Die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatuts oder zu einer überstandenen Covid-Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber. Das hat der Bundestag gestern beschlossen. Die Pflicht soll aber nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestehen. Es bleibt außerdem dabei, dass es keine Impfpflicht gibt. Detaillierte Infos gibt es bei Legal Tribune Online.

Bei Quarantäne: Kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaub

Viele aktuelle Urteile bestätigen: Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne muss, dann hat er keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaub. Der Urlaub ist also „erledigt“. Begründung: Allein die Beeinträchtigung des Urlaubs führt nicht dazu, dass die entsprechenden Tage angerechnet werden müssen. Die Ursache für den missglückten Urlaub (Kontakt mit einer infizierten Person und deswegen Quarantäne) ist stets Schicksal bzw. höhere Gewalt. Der Arbeitgeber schuldet gerade keinen „Urlaubserfolg“. Sonst müssten z.B. auch Tage angerechnet werden, an denen der Urlauber in einem zugeschneiten Urlaubsgebiet sein Hotel nicht verlassen kann. Quarantäne ist auch keine Erkrankung. In diesem Fall wären die Krankheitstage dann tatsächlich nach § 9 Bundesurlaubsgesetz anzurechnen. Urteile: Arbeitsgericht (ArbG) Bremen-Bremerhaven (8. Juni 2021, Az. 6 Ca 6035/21), ArbG Halle (23. Juni 2021, Az. 4 Ca 285/21), ArbG Bonn (7. Juli 2021, Az. 2 Ca 504/21), ArbG Neumünster (3. August 2021, Az. 3 Ca 362 b/21).

Urteil: Maskenverweigerin durfte gekündigt werden

Das Arbeitsgericht Cottbus hat die Kündigung einer Logopädin für rechtens erklärt (Urt. v. 17. Juni 2021, Az. 11 Ca 10390/20). Diese hatte sich strikt geweigert, eine Maske zum Schutz vor COVID-19-Infektionen zu tragen. Die Leitsätze des Gerichts: 1. In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend anordnen. 2. Aus einem Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines MNS muss hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund eines MNS zu erwarten sind. 3. Besteht aufgrund einer wirksamen Befreiung von der MNS-Pflicht oder aufgrund der Weigerung des Tragens keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb, ist eine Kündigung i. d. R. gerechtfertigt. Mehr Infos gibt es hier. Das Urteil im Volltext ist im Landesportal von Brandenburg abrufbar.

Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Ausländische Haushalts- und Pflegehilfen haben Anspruch auf Mindestlohn

Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Und zwar nicht nur für die reine Arbeitszeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten. Das Urteil wird massive Auswirkungen auf die privat organisierte Pflege haben. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Oder bei der Tagesschau.

Urteil: Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückverlangen

Ein Arbeitgeber darf einen Corona-Bonus nach Kündigung des Arbeitnehmers von diesem nicht zurückverlangen. Das gelte sogar dann, wenn an sich eine Rückzahlung vereinbart worden sei. Das hat das Arbeitsgericht Oldenburg am 15. Mai 2021 entschieden (Az. 6 Ca 141/21). Begründung: Ein Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, mit der bisherige Belastungen während der Pandemie honoriert werden. Damit wird eine bereits erbrachte Arbeitsleistung belohnt, die nicht mehr zurückverlangt werden darf. Mehr Infos gibt es bei Legal Tribune Online (LTO).

Pausen in der Pflege gut gestalten

Gerade in der Pflege werden Pausen häufig nicht genommen. Dabei sind sie wichtig – und auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hilft bei der Gestaltung der Pausen. Auf 50 Seiten sind enthalten: Die rechtlichen Grundlagen, Hinweise für Pflegekräfte sowie Empfehlungen für Führungskräfte. Mehr Infos gibt es hier.