Eine Arbeitnehmerin teilte ihrem Arbeitgeber Anfang 2013 mit, dass sie seit mehreren Jahren einen bisher unerfüllten Kinderwunsch hege und ein erneuter Versuch einer künstlichen Befruchtung anstehe. Eine Woche nach dem Embryonentransfer sprach der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus und besetzte die Stelle mit einer älteren Arbeitnehmerin. Am 7. Februar 2013 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft festgestellt, worüber sie den Arbeitgeber sieben Tage später informierte. Das Bundesarbeitsgericht musste nun über die Wirksamkeit der Kündigung entscheiden. Mehr lesen
Arbeitsrecht
Praktikanten in der Altenpflege: Berufsgenossenschaft hilft beim Unterweisen
Praktika und Freiwilligendienste bieten die Möglichkeit, jungen Menschen das Berufsfeld Altenpflege näher zu bringen. Wichtig ist: Auch wer nur „hineinschnuppert“, muss vor Gesundheitsgefahren geschützt sein. Pflegeeinrichtungen haben dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und ihre Kurzzeitkräfte angemessen zu unterweisen. Dabei helfen jetzt neue Info- und Lernmaterialien der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Mehr lesen
Alkoholismus: Auch bei Rückfall kann Lohnfortzahlung nicht verweigert werden!
Wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt, dann kann er – etwas im Falle einer Krankheit – sein Recht auf Lohnfortzahlung verlieren. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es allerdings suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 18.3.2015, Az. 10 AZR 99/14).
Europäischer Gerichtshof zu Anrechnungen beim Mindestlohn
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund einer Rechtsstreitigkeit aus Finnland entschieden, welche Lohnbestandteile bei der Ermittlung des Mindestlohnes hinzugerechnet werden dürfen. Das sind nach dem Urteil vom 12.2.2015 (Az. C-396/13) ein Tagegeld und eine tägliche Pendelentschädigung, nicht jedoch Unterbringungskosten und Verpflegungsgutscheine. Außerdem wurde klargestellt, dass der Mindestlohn auch für den Mindestjahresurlaub, bzw. für dessen Vergütung gilt.
Klageverzicht in Aufhebungsvertrag: Klausel kann unwirksam sein!
Soll eine Kündigung vermieden werden und wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich „geräuschlos“ trennen, so vereinbaren sie meistens einen Aufhebungsvertrag. Darin steht dann häufig auch eine Klausel, mit der der Arbeitnehmer erklärt, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden (12.3.2015, Az. 6 AZR 82/14), dass eine solche Klausel nicht wirksam ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigung gar nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gar widerrechtlich mit einer Kündigung gedroht, dann sind sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die Klageverzichtsklausel unwirksam.
Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Wohl eine der ersten Entscheidungen zur Anrechnung von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohn hat das Arbeitsgericht Berlin gefällt. Danach darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Mehr lesen