Kompressionsstrümpfe sind im Bereich der häuslichen Krankenpflege eine dauerhaftes Streitthema. Denn die Krankenkassen wollen das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2 nicht immer bezahlen. Von einer ganz anderen Seite nähert sich Professor Sebastian Schellong vom Städtischen Klinikum Dresden dem Thema. Nach einem Bericht von „Ärztezeitung online“ hat dieser auf einem Internistenkongress in Mannheim festgestellt, dass es in der Inneren Medizin derzeit praktisch keine Evidenz für einen Einsatz von Thrombosestrümpfen zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe gebe. Die bisherigen Studien seien aus den 70er und 80er Jahren und wenig zu gebrauchen. Bei Kontraindikationen für die Medikamente empfiehlt der Mediziner – zumindest bei stationärer Behandlung – eher die intermittierende pneumatische Kompression (IPC). Deren Nutzen sei besser belegt.
Allgemein
Wenn zusätzliche Betreuungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen – Haftungsrisiko!
Die zusätzlichen Betreuungskräfte (nach § 87b SGB XI) sollen Pflegebedürftige zu Alltagsaktivitäten motivieren und diese begleiten, mit ihnen Gespräche führen, durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Grundpflegerische Tätigkeiten sind eigentlich tabu. Aber dennoch scheint nach einer repräsentativen Umfrage des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2012 genau dies zu passieren. Danach reichen zwischen 70 und 80 Prozent der Betreuungskräfte täglich Nahrung und Getränke an, knapp 50 Prozent unterstützen bei Toilettengängen und über 20 Prozent helfen beim Waschen und Ankleiden der Bewohner.
Das scheint nun auch eine nicht repräsentative Online-Umfrage zu bestätigen. Diese hat die Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ mit Unterstützung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) durchgeführt.
Dabei sollten sich die Pflegeeinrichtungen auch aus haftungsrechtlichen Gründen sehr gut überlegen, ob sie die zusätzlichen Betreuungskräfte wirklich für ausbildungsfremde Aufgaben einsetzen. Wissen diese Kräfte wirklich was zu beachten ist, wenn sich ein Bewohner beim Anreichen von Nahrung verschluckt? Oder wie mit aggressiven Bewohnern beim Ankleiden umzugehen ist? Sind die zusätzlichen Betreuungskräfte wirklich kompetent genug, den Pflegebedürftigen beim Toilettengang ohne Sturzgefährdung zu begleiten? Letztlich bringen sich die Einrichtungen nicht nur selbst, sondern auch die Mitarbeiter, insbesondere die Betreuungskräfte haftungsrechtlich in die Bredouille!
Vergütung in der häuslichen Krankenpflege: Gröhe will keine gesetzlichen Änderungen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag verwies Gröhe auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip, bei dem Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister. Mehr lesen
Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Bundesrat will Verbesserung
Bislang urteilen die Sozialgerichte sehr unterschiedlich, wenn es um die Pflicht der Kassen geht, Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu übernehmen. Da will der Bundesrat jetzt Verbesserungen sehen. Deswegen hat er auf Antrag des Landes Niedersachsen (pdf) in einer Entscheidung vom 6. Februar die Bundesregierung gebeten, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kostenübernahme für die Behandlungspflege zukünftig verbessert wird.
Online-Petition gestartet: Angemessene Vergütung für Pflegekräfte
Seit kurzem läuft eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag zur angemessenen Vergütung für Pflegekräfte. Mehr Infos und auch die Möglichkeit zu unterzeichnen gibt es hier. Die Unterzeichnung ist bis zum 4.12.2014 möglich.
Weniger Bürokratie in der Pflege: Hamburg setzt Arbeitsgruppe ein
Der Hamburger Landespflegeausschuss (LPA) unterstützt eine Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, damit mehr Zeit für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung steht. Eine spezielle Arbeitsgruppe soll die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation in Hamburg koordinieren und begleiten. In der Arbeitsgruppe werden die Verbände der Leistungsanbieter, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vertreten sein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Entwicklung dieser vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt und finanziell gefördert. Die bundesweite Implementierung dieser vereinfachten Dokumentation ist beschlossene Sache und die Länder sind gebeten, zur Koordinierung geeignete Gremien auf Landesebene einzurichten. Diese sollen das zuständige Bundesgremium unterstützen und zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Implementierung beitragen. Dazu wurde in Hamburg die Arbeitsgruppe eingesetzt.