Beschäftigung von geflüchteten Menschen in der Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoEs gibt sicherlich auch im Pflegebereich Möglichkeiten, geflüchtete Menschen zu beschäftigen. Selbstverständlich werden sie nicht gleich die anspruchsvollen Tätigkeiten einer Pflegekraft ausfüllen können. Selbst wenn sie in ihrem Heimatland entsprechende Qualifikationen erworben haben, steht meist die Anerkennung ihrer Qualifikation hier in Deutschland entgegen. Trotzdem bieten Pflegeunternehmen derart unterschiedliche Tätigkeiten, dass auch geflüchtete Menschen dafür in Frage kommen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft mit umfangreichem Infomaterial, deren Einstellung zu bewerkstelligen.

WICHTIG: Die hier eingegebenen Kommentare werden veröffentlicht und sind für jeden sichtbar. Fragen an Rechtsanwalt Thorsten Siefarth bitte ausschließlich per E-Mail senden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert