Endlich Pflege gesichert: Gericht zwingt Amt zu Sofortzahlung von 29.000 Euro

Das Sozialgericht Berlin hat kürzlich ein klares Zeichen gesetzt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wurde verurteilt, einer pflegebedürftigen Frau umgehend mehr als 29.000 Euro für ausstehende Pflegekosten zu zahlen. Die Leistungen waren trotz Bewilligung monatelang nicht gezahlt worden, sodass der Pflegedienst mit Kündigung drohte. Dies teilte der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit.

Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?

Wenn Bezirks- oder Sozialämter Zahlungen verzögern, geraten Pflegedienste in Schwierigkeiten. Diese warten teils monatelang. Es stehen Beträge bis zu 90.000 Euro offen. Dies kann kleine Anbieter in die Insolvenz treiben. Ähnliche Verzögerungen gibt es nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit.

Diese Zustände gefährden die Versorgung vor Ort, insbesondere bei ambulanter Pflege zu Hause. Im vorliegenden Fall griff das Gericht im Eilverfahren ein, da die betroffene Frau sonst ohne Pflege dagestanden hätte. Pflegebedürftige und Angehörige profitieren von solchen Entscheidungen: Behörden werden gezwungen, die bewilligte „Hilfe zur Pflege“ schnell auszuzahlen.

Tipp für Betroffene

Wenn Zahlungen ausbleiben, sprechen Sie sich mit Ihrem Pflegedienst ab. Denken Sie dabei auch immer an den einstweiligen Rechtsschutz. Um die Eilbedürftigkeit gegenüber dem Gericht zu begründen, muss der Pflegedienst in der Regel dem Sozialamt eine Frist zur Zahlung setzen und mit einer Kündigung drohen.

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