Eine Krankenschwester wollte kürzere Tragezeiten für die FFP2-Maske – und längere „Maskenpausen“. Daraufhin versetzte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin. Deren Klage vor dem Arbeitsgericht Herne blieb erfolglos. Mehr Infos in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.
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