Studie: Sehr unterschiedliche Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen

RA Thorsten Siefarth - LogoNach Medienberichten hat eine Studie des IGES-Instituts aus Berlin große Unterschiede bei der Bewilligungspraxis der Kassen zutage befördert. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Ergebnisse am vergangenen Freitag vorgestellt. Beispiel Hilfsmittel: Die Ablehnungsquote schwankt laut IGES-Studie zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent. Noch extremer ist es bei Hilfsmitteln für chronische Wunden. Hier liegt die Spannbreite der Ablehnungen zwischen 3,8 bis 54,7 Prozent. Laut Laumann dürfe nicht der Verdacht aufkommen, dass bestimmte Leistungen von den Kassen systematisch abgelehnt würden. Helfen kann ein Widerspruch gegen die Kassenentscheidung. Laut Studie sind mehr als die Hälfte erfolgreich.

Wie ist der aktuelle Stand bei den Expertenstandards?

Zurzeit werden einige Expertenstandards in der Pflege überarbeitet, bzw. gänzlich neu geschaffen. Hier der Überblick:

  1. Der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ ist letzten Monat veröffentlicht worden.
  2. „Erhaltung und Förderung der Mobilität“: Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung dieses Expertenstandards werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden.
  3. Der Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ wird derzeit aktualisiert. Mit einer Veröffentlichung ist Mitte 2015 zu rechnen.
  4. Ab Anfang 2016 beginnt das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) mit der Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Pflege von Menschen mit Demenz“.