Seit dem 1.1.2016 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer. Darin werden alle Berufsangehörigen der Pflegeberufe in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung gebündelt. Damit verbunden ist aber auch eine Zwangsmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Mainz hält das in einem gestern veröffentlichten Urteil (pdf, 0,3 MB) für rechtens und sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung. Mehr lesen
Verfassung
Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf Krankenversorgung aus dem Grundgesetz
Eine Frau leidet unter einer seltenen Autoimmunerkrankung. Ihre Kasse lehnte den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine intravenöse Immunglobulintherapie ab. Die Voraussetzungen für einen sogenannten „Off-Label-Use“ (zulassungsüberschreitende Anwendung) lägen nicht vor. Auch das Bundesverfassungsgericht konnte der Frau nicht helfen (Beschluss vom 11.4.2017, Az. 1 BvR 452/17): Für einen Anspruch auf Krankenversorgung, der unmittelbar auf die Verfassung gestützt wird, sei eine individuelle Notlage und nahe Lebensgefahr erforderlich. Das läge hier aber nicht vor. Die Frau könne durch ein Notfallset potentiell tödliche Komplikationen hinreichend zuverlässig verhindern.