Artikel des Monats zum kostenlosen Download: Haftung von Betreuern für Pflegekosten

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder kommt es vor, dass Pflegeunternehmen auf ihren Rechnungen an die Pflegebedürftigen sitzen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen allerdings die Betreuer bzw. Bevollmächtigten dafür geradestehen. Wann das der Fall ist, darüber klärt mein Artikel des Monats Dezember auf. Hier zum kostenlosen Download.

Haftung und Haftpflichtversicherung bei Demenz: Neues Infoblatt

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn Menschen mit Demenz einen Schaden verursachen, stellen sich eine Reihe von Fragen: Haften sie für den Schaden und müssen Schadensersatz leisten? Hatten Angehörige eine Aufsichtspflicht und haben sie diese verletzt? Besteht eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden ausgleicht? Dazu hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein Infoblatt zum Thema „Haftung und Haftpflichtversicherung“ (pdf, 0,1 MB) entwickelt.

Pflegeverträge: Darauf kommt es an!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Leistungsbeschreibungen in Pflegeverträgen sind nicht selten unklar. Außerdem wissen Verbraucher meist gar nicht, welchen Anteil an den Kosten sie selbst und welchen die Kasse tragen muss. Zudem sollte die Haftung der Pflegedienste im Pflegevertrag geklärt sein. Häufig seien die Verträge laut einem Beitrag von n-tv.de (Leonard Kehnscherper) jedoch mangelhaft. Deswegen werden sieben wichtige Punkte erläutert, auf die Verbraucher achten sollten.

Keine Haftung trotz fehlerhafter MRSA-Behandlung

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.