Wohin damit? Leitfaden zum Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern

RA Thorsten Siefarth - LogoOpioidhaltige Pflaster enthalten noch bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Wirkstoffmenge. Abhängige suchen die Pflaster im Müll von Kliniken, Heimen und Hospizen, kochen sie aus und injizieren den Wirkstoff. Die Droge ist mittlerweile für zahlreiche Todesfälle unter Drogenabhängigen verantwortlich. Die Entsorgung der Pflaster ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Die Unsicherheit ist groß, wie mit gebrauchten Schmerzpflastern umzugehen ist. Angesichts der Gefahren empfiehlt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Einrichtungsleitungen und Pflegedienstbetreibern, innerbetriebliche Anweisungen vorzugeben. Dazu hat der Verband einen „Leitfaden für den Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern“ verfasst. Dieser kann als Download (pdf, 0,5 MB) abgerufen oder kostenlos im DBfK-Shop bestellt werden. Die Broschüre richtet sich an Betroffene, pflegende Angehörige, aber auch an Pflegefachpersonen in Kliniken, Heimen und in der häuslichen Pflege.

Keine Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse

RA Thorsten Siefarth - LogoZwar gehört Inkontinenzmaterial bei Erwachsenen nicht zu den von vornherein von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen für Hilfsmittel ergebe sich aber kein Anspruch auf Beteiligung an den Entsorgungskosten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (15.3.2018, Az. B 3 KR 4/17 R) Der Gesetzeswortlaut spreche nur von der „Versorgung“ mit Hilfsmitteln, nicht aber auch von der „Entsorgung“, obwohl andere Nebenleistungen genannt werden. Die Rechtsprechung zu Nebenleistungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (zum Beispiel Stromkosten für Elektro-Akku-Rollstühle, Versorgung von Blindenführhunden) ließe sich nicht auf den Fall der Entsorgung von Hilfsmitteln übertragen. Zudem seien die Kosten dafür (hier vom Kläger geltend gemacht: 60 Euro pro Jahr) nicht derart hoch, dass dem Gesetzgeber die Überschreitung seines weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums anzulasten sei.

Arzneimittel gehören weder in Toilette noch Spüle!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn nahezu allen Gewässern in Deutschland können Arzneimittelrückstände nachgewiesen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen ist das für Menschen ungefährlich. Aber die Tier- und Pflanzenwelt wird bereits bei geringen Konzentrationen nachweislich beeinträchtigt. Deswegen hat der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck gemeinsam mit der Ärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer in der vergangenen Woche eine Informationskampagne zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln gestartet. Mehr lesen

Medikamente nicht in die Toilette: Grüne wollen bessere Verbraucherhinweise

RA Thorsten Siefarth - LogoVerbraucher sollen künftig stärker dazu angehalten werden, Medikamente nicht mehr in der Toilette oder in der Spüle zu entsorgen. Damit soll die Belastung von Oberflächengewässern durch Arzneimittel und deren Rückstände verringert werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 392 KB) im Deutschen Bundestag vor. Hintergrund: Nach einer Erhebung entsorgen fast die Hälfte aller Deutschen Arzneimittel über die Spüle oder die Toilette. Mehr lesen