Welche Hilfsmittel muss eine Einrichtung der Behindertenhilfe zur Verfügung stellen?

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder geht es darum, ob Pflegeeinrichtungen Hilfsmittel zur Verfügung stellen müssen. Oder ob sie von den Krankenkassen zu bezahlen sind. In einer Einrichtung der Behindertenhilfe gab es Streit um ein Gitterbett. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dazu in einer aktuellen Entscheidung (7.3.2018, Az. L 11 KR 571/17 B) auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hingewiesen: Je mehr Schwerpflegebedürftige in einer Einrichtung der Behindertenhilfe aufgenommen werden, desto eher ist der Einrichtungsträger in der Pflicht, die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt: Wenn eine Einrichtung Schwerpflegebedürftige grundsätzlich nicht aufnimmt, es aber dennoch tut, dann sind die notwendigen Hilfsmittel nicht von der Einrichtung vorzuhalten, sondern von der Krankenkasse zu finanzieren.

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