Das kann in Haftungsfällen auch in der Pflege einmal relevant sein: Ein Gesprächspartner stellt das Telefon „auf laut“ und teilt dies dem anderen mit. Was er nicht explizit sagt: Eine andere Person hört mit. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu entschieden, anders als die erste Instanz, dass die Aussage des Zuhörers in einem Zivilprozess verwertet werden darf (Urteil vom 8.1.2014, Az. 5 U 849/13). Begründung: Wer weiß, dass das Telefon „auf laut“ steht, der muss damit rechnen, dass Dritte mithören.
Ein Gedanke zu „Telefon „auf laut“: Aussage des Zuhörers darf im Prozess verwertet werden!“
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Danke für das Urteil. Ich habe gerade genau das Problem.