Zahnarzt muss auf Behandlungsfehler hinweisen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.09.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Mehr lesen

Kassenpatienten können Anspruch auf Goldinlays haben

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Kassenpatient kann von seiner Krankenversicherung verlangen, dass diese die Kosten für Goldinlays übernimmt. Und zwar dann, wenn es keine Alternativen gibt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (2.9.2014, Az. B 1 KR 3/13 R). Denkbar ist ein solcher Fall z. B. bei Amalgamunverträglichkeit. Das Bundessozialgericht hat den Fall einer Kassenpatientin an das Sächsische Landessozialgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob ein Goldinlay wirklich die einzige Alternative ist.

Sozialamt muss Fahrt zum Zahnarzt zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Sozialgericht Regensburg einem Heimbewohner Recht gegeben (3.4.2014, Az. S 16 SO 4/14 ER). Dieser musste bei einem Zahnarzt ambulant behandelt werden. Ein zahnärztlicher Hausbesuch war nicht möglich. Für die Fahrkosten zum Zahnarzt kommt die Krankenversicherung nicht auf. Auch die Pflegeeinrichtung musste den Transport nicht übernehmen. Weil also kein anderer Kostenträger zur Verfügung stand, konnte der Heimbewohner vom Sozialamt verlangen, dass dieses die Kosten für den Transport übernimmt. Der Träger der Sozialhilfe ist über eine Erhöhung des Regelsatzes nach § 27b Abs. 2 S. 2 SGB XII zur Kostentragung verpflichtet.