Neue Wohn- und Versorgungsformen: Rechtliche Grauzone zum Nachteil der Bewohner?

RA Thorsten Siefarth - LogoUm ältere Menschen zu versorgen, haben sich in den letzten Jahren etliche neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. So nehmen insbesondere die sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften zahlenmäßig zu. Rechtlich ist dabei interessant, ob diese dem Heimordnungsrecht der einzelnen Bundesländer unterfallen. Das bringt für die Wohngemeinschaften dann relativ strenge rechtliche Regelungen mit sich. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) wägt in einem aktuellen Beitrag das Für und Wider ab. Und beleuchtet dabei insbesondere die rechtlichen Grauzonen, die sich zum Nachteil der Bewohner auswirken können.

Bayern: Neue Förderrichtlinie zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen. Damit liegt Bayern aber immer noch deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Dem will die seit Anfang 2016 geltende Förderrichtlinie „WoLeRaF“ entgegenwirken. Ein Baustein betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterstützt. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Infos zur Richtlinie gibt es hier.