„Ambulante Zwangsbehandlung“: Experten bei Anhörung zwiespältig

RA Thorsten Siefarth - LogoMedizinische Zwangsbehandlungen per Gesetz auf das unabdingbare Maß zu beschränken ist offenbar schwierig. Das ergab eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf, 0,3 MB). Darin geht es darum, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch ohne Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung möglich sein sollen. Obwohl die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf im Grundsatz ganz überwiegend begrüßten, zweifelten sie doch an seiner Wirksamkeit. Die stellvertretende Vorsitzende des Betreuungsgerichtstags, Annette Loer, äußerte sogar die Sorge, er könne ungewollt „neue Türen für Zwang öffnen“. Mehr lesen

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern: Zukünftig soll Gericht entscheiden

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Die freiheitsentziehende Unterbringung von Minderjährigen unterliegt bereits jetzt der Genehmigung durch das Familiengericht. Dagegen gilt für freiheitsentziehende Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen oder Pflegeeinrichtungen ausschließlich das elterliche Sorgerecht. Dies will die Bundesregierung nun ändern. Der Staat müsse freiheitsentziehende Maßnahmen überwachen und Kinder vor einer missbräuchlichen Ausübung des Elternrechts schützen. Das soll mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (pdf, 0,8 MB) geschehen. Die Bundesregierung hat die Novelle soeben in den Bundestag eingebracht. Mit ihr soll die Rechtslage bei Kindern der bereits für Erwachsene geltenden Regelung angeglichen werden.

Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen

Landgericht Fulda entscheidet über sensorgesteuerte Weglaufsperre „rund um die Uhr“

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.