Neue Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen vor. Diese sollen als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. motivieren und aktivieren. Der GKV-Spitzenverbands hat am 19. August 2008 dazu „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Darin ist die notwendige Qualifikation der Zusatzkräfte geregelt. Diese Richtlinie wurden am 25. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.

Link: aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinie.