Ein älterer Herr, beidseitig beinamputiert und fast erblindet, hatte bei seiner Krankenkasse die Übernahme einer Treppensteighilfe beantragt. Diese lehnte allerdings ab. Das Bundessozialgericht hat dem Mann aber nun in dritter Instanz bestätigt: Die Kasse muss die Treppensteighilfe übernehmen. Mehr lesen