Unfall in der Mittagspause: Schutz durch Unfallversicherung?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hat in seiner Pause den Betrieb verlassen, um Mittagessen zu holen. Dabei hat er sich aufgrund eines Sturzes eine Halsmarkquetschung zugezogen und wollte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Diese lehnte jedoch ab, weil der Arbeitnehmer den Betrieb vor allem deswegen verlassen hatte, um Kleidung von der Reinigung abzuholen. Da der Arbeitnehmer das Gegenteil nicht beweisen konnte, hat das Hessische Landessozialgericht die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen.

Referenz: Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 24.3.2015, Az. L 3 U 225/10

Kein Anspruch auf Teilprothese nach Fingeramputation

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gesetzliche Krankenversicherung muss eine Finger-Teilprothese nur bezahlen, soweit dies zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich ist. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn sich die Prothese nur geringfügig auf das Bedienen des Computers sowie das optische Erscheinungsbild auswirkt. Dies entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Mehr lesen