Berufsanerkennung: EU-Kommission verklagt Deutschland

RA Thorsten Siefarth - LogoDie EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Unter anderem ist die Krankenpflege betroffen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission verlangt auf dem Gerichtsweg von Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von ca. 62.000 EUR pro Tag.

Pflege erkrankter Verwandter: EU-Kommission will Anspruch auf Sonderurlaub

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einem Bericht von aerzteblatt.de will die EU-Kommission die Mindestrechte von Arbeitnehmern stärken. Es soll zukünftig Vaterschaftsurlaub und die flexiblere Planung der Elternzeit geben. Außerdem will die Kommission erstmals Sonderur­laub zur Betreuung er­krankter Familienmitglieder einführen. Wenn direkte Verwandte erkranken, soll der Ar­beitnehmer künftig fünf Tage Sonderurlaub beantragen können. Betroffene sollen mindestens so viel wie das Krankengeld erhalten. Anscheinend wird es sich also um (vom Arbeitgeber bezahlten) Sonderurlaub handeln.