Pflege erkrankter Verwandter: EU-Kommission will Anspruch auf Sonderurlaub

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einem Bericht von aerzteblatt.de will die EU-Kommission die Mindestrechte von Arbeitnehmern stärken. Es soll zukünftig Vaterschaftsurlaub und die flexiblere Planung der Elternzeit geben. Außerdem will die Kommission erstmals Sonderur­laub zur Betreuung er­krankter Familienmitglieder einführen. Wenn direkte Verwandte erkranken, soll der Ar­beitnehmer künftig fünf Tage Sonderurlaub beantragen können. Betroffene sollen mindestens so viel wie das Krankengeld erhalten. Anscheinend wird es sich also um (vom Arbeitgeber bezahlten) Sonderurlaub handeln.