Es kommt nicht häufig vor, dass das Bundesverfassungsgericht über Rechtsfragen aus dem Pflegerecht entscheidet. Nun allerdings ist es geschehen. Es ging um eine ältere Dame, die in ihrer Vorsorgevollmacht verfügt hatte, dass ihr Sohn befugt sein sollte, über freiheitsentziehende Maßnahmen ohne Einschaltung des Betreuungsgerichtes zu entscheiden. Doch ein Gericht schaltete sich ein. Das Tätigwerden des Gerichts sei aber ein Eingriff in ihre Freiheiten, argumentierten Mutter und Sohn. Und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Mehr lesen
Bundesverfassungsgericht
Kein Wahlrecht bei Totalbetreuung: Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht
Wer unter Totalbetreuung steht, für wen also von einem Betreuungsgericht für alle Aufgabenkreise ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, der verliert damit auch das Wahlrecht. So steht es in § 13 Nr. 2 der Bundeswahlordnung. Dagegen haben nun nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 16. Dezember acht Menschen geklagt. Sie durften nach dieser Vorschrift bei der Bundestagswahlt 2013 nicht zur Wahlurne. Zuvor hatten sie bereits beim Bundestag Beschwerde erhoben. Nachdem diese abgelehnt worden ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.