Pflegeheime erhalten zusätzlich 1597 Euro, „wenn der Pflegebedürftige nach der Durchführung aktivierender oder rehabilitativer Maßnahmen in eine niedrigere Pflegestufe oder von erheblicher zu nicht erheblicher Pflegebedürftigkeit zurückgestuft wurde“ (§ 87a Abs. 4 SGB XI). Um diese Belohnung gibt es immer wieder Streit. Das Bundessozialgericht hat jetzt einmal wieder über eine solche Angelegenheit entschieden und das Landessozialgericht, das den Anspruch abgelehnt hatte, in die Schranken gewiesen. Mehr lesen