Nachtarbeitszuschlag und Urlaubsentgelt müssen auf Grundlage des Mindestlohnes berechnet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Unternehmen zahlte 2015 einem Mitarbeiter einen Lohn von ca. 7 Euro pro Stunde. Diesen stockte es auf den Mindestlohn in Höhe von damals geltenden 8,50 Euro auf. Die Vergütung für Nachtzuschlag und Urlaubsentgelt berechnete es jedoch nicht auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns, sondern nach der niedrigeren vertraglichen Stundenvergütung. Das war unzulässig, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 171/16). Der Nachtarbeitszuschlag und das Urlaubsentgelt (beide in einem Tarifvertrag geregelt) müssen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro berechnet werden. Denn dieser stelle den „tatsächlichen Stundenverdienst“ im Sinne des Tarifvertrags dar.

Unangemessene Weisungen des Arbeitgebers: Änderung der Rechtsprechung

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang müssen Arbeitnehmer die sogenannten „unbilligen Weisungen“ eines Arbeitgebers grundsätzlich erst einmal hinnehmen und ausführen. Sie können dagegen zwar vor Gericht ziehen, dürfen aber erst bei rechtskräftiger Entscheidung die Weisung des Arbeitgebers verweigern. In der Praxis ist das kaum praktikabel. Nun haben zwei Senate beim Bundesarbeitsgericht angekündigt, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhalten wollen. Unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ein sofortiges Weigerungsrecht haben, wird das Bundesarbeitsgericht aber noch näher erläutern müssen.

Rechtsthemen in „Pflegekammer Interaktiv“: Whistleblowing und Mutterschutz

RA Thorsten Siefarth - LogoDie neue Ausgabe von PFLEGEKAMMER INTERAKTIV, das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ist online. Ein toll gemachtes Journal! Aus rechtlicher Sicht sind zwei Beiträge interessant: „Whistleblowing in der Pflege“ (S. 146) und „Das neue Mutterschutzgesetz“ (S. 154).

Bundesgesundheitsministerium: Neuer „Ratgeber Krankenhaus“

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue „Ratgeber Krankenhaus“ des Bundesgesundheitsministeriums klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Aus rechtlicher Sicht interessant: „Aufklärung, Einwilligung und Vorsorge“, „Patientenrechte und Beschwerdemöglichkeiten“ sowie „Umgang mit Patientendaten“.

Desinfektionsmittel-Liste zukünftig kostenlos online

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) ist eine Arbeitshilfe für die Auswahl von Desinfektionsverfahren für die prophylaktische Desinfektion. Der VAH hat sich nun entschlossen, ab dem 1. Januar 2018 allen Anwendern den kostenfreien Zugang zur Vollversion der datenbankgestützten VAH-Liste Online zu ermöglichen. Enthalten sind alle Detailinformationen zu sämtlichen zertifizierten Produkten. Es ist lediglich eine einfache Registrierung notwendig.

Nordrhein-Westfalen: Beamte haben Anspruch auf Zuschuss zu Investitionskosten in Pflegeheim

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegeheime dürfen ihren Bewohnern unter anderem die sogenannten „Investitionskosten“ berechnen. Die Zuschüsse hierfür nahm das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 bis 2016 jedoch aus dem Katalog der Beihilfenverordnung heraus. Beamte und Versorgungsempfänger konnten deswegen für die Investitionskosten keine Unterstützung mehr erhalten und waren auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Wie die Hostegs Rechtsanwaltsgesellschaft nun berichtet, war dies laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7.9.2017 (Az. 1 A 2241/15) rechtswidrig.