Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden wird zukünftig ein besseres Leistungsangebot der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung stehen. Die derzeitigen Leistungen zur Wundversorgung wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und neu strukturiert. Außerdem gibt es nun klarstellende Angaben zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen. Der Beschluss wurde gestern in Berlin gefasst. Hier sind die wichtigsten Änderungen der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL):
Versorgung durch spezialisierte Leistungserbringer
Eine besondere pflegefachliche Kompetenz ist bei der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden von sehr großer Bedeutung. Diese Wundversorgung soll deshalb durch einen spezialisierten Leistungserbringer mit dahingehend qualifizierten Pflegefachkräften erfolgen.
Anleitung der Patientinnen und Patienten zu wundspezifischen Maßnahmen durch spezialisierte Leistungserbringer möglich
Im Rahmen der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden als Leistung der häuslichen Krankenpflege dürfen die spezialisierten Leistungserbringer ihren Patientinnen und Patienten eine Anleitung anbieten. Hierbei geht es – je nach individuellem Bedarf – um wundspezifische Maßnahmen sowie den Umgang mit wund- und therapiebedingten Beeinträchtigungen.
Interprofessionelle Zusammenarbeit wird gestärkt
Bei der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden ist ein guter Informationsaustausch zwischen der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt und den Pflegefachkräften unerlässlich. Etwaigen Problemen im Heilungsverlauf soll frühzeitig gegengesteuert werden können. Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen zu stärken, wurde in der Leistungsbeschreibung zur Wundversorgung ein enges Abstimmungserfordernis ergänzt. Zudem konkretisierte der G-BA die Vorgaben an die Dokumentation und die Beurteilung des Therapieverlaufs.
Leistungsanspruch zur Behandlung eines Dekubitus (Druckgeschwür) erweitert
Bestandteil einer Dekubitusbehandlung sind Positionswechsel, mit denen die betroffenen Hautareale entlastet werden. Um dem Ziel der Heilung oder der Vermeidung einer Verschlimmerung eines Dekubitus besser gerecht zu werden, ist ein Positionswechsel nun bereits ab Grad 1, eine nicht wegdrückbare Hautrötung, verordnungsfähig.
Chronische und schwer heilende Wunden können zukünftig auch in spezialisierten Einrichtungen ambulant versorgt werden
Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden soll zukünftig in spezialisierten Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit erfolgen, wenn diese aufgrund der Komplexität der Wundversorgung oder den Gegebenheiten in der Häuslichkeit im gewohnten Umfeld der Patientin oder des Patienten voraussichtlich nicht möglich ist.
Inkrafttreten der Änderungen
Der Beschluss zur Änderung der HKP-RL tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15.08.2019