Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) meint in einem aktuellen Beitrag: Ja! Durch die vertragliche Begründung eines Wohnsitzes erhielten die Bewohner ein Besitzrecht an dem Wohnraum. Damit verbunden sei das Hausrecht und somit die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Zimmer betreten dürfe. Draus leite sich der Anspruch auf einen eigenen Zimmerschlüssel ab. Es sei mit modernen Schließmechanismen durchaus möglich, bei Gefahr im Verzug Zimmer auch von außen zu öffnen.
2 Gedanken zu „Haben Heimbewohner Anspruch auf einen Zimmerschlüssel?“
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Muss ich ein Pfand für den Zimmerschlüssel im Altenheim zahlen ?
Bewohner haben in der Regal Anspruch auf einen Zimmerschlüssel .Eine Pfand darf verlangt werden , wird aber bei Rückgabe zurückerstattet.