Eine Patientin aus Berlin fand weit und breit keinen Arzt, der ihr einen eingewachsenen Zehennagel behandeln wollte. Also beauftragte sie einen Podologen mit der Nagelkorrekturbehandlung (Orthonyxiebehandlung). Die Kosten wollte sie von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet haben. Das Bundessozialgericht lehnte jedoch ab (Urteil vom 18.12.2018, Az. B 1 KR 34/17 R). Die Klägerin habe lediglich Anspruch auf (vertrags-)ärztliche Behandlung. Auch wenn die Patientin keine Vertragsärzte finden konnte, begründe das keinen Anspruch auf Verschaffung einer Behandlung durch einen Nichtarzt. Mein Hinweis: Allenfalls beim diabetischen Fußsyndrom bekommen Podologen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege von der Kasse bezahlt. In allen anderen Fällen müssen die Patienten die Leistung aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Krankenversicherungsrecht
Kasse muss 300.000 Euro teure Behandlung in den USA zahlen
Das hat das Sozialgericht Bremen hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden. Es ging um einen Jungen mit einem schweren Herzfehler. Und ob er überlebt.
Eine Armprothese ist kein Rollstuhl: Kasse muss zahlen!
Das machen die Krankenkassen bei Rollstühlen, Prothesen & Co. immer wieder falsch: Sie unterscheiden nicht zwischen „unmittelbarem“ und „mittelbaren“ Behinderungsausgleich. So lehnen sie immer wieder die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel ab. Zu Unrecht, wie jetzt ein aktuelles Urteil bezüglich einer Armprothese zeigt.
Urteil: Versicherte muss Kosten für „Bluttaxi“ selbst tragen
Eigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen. Sie erfolgen regelmäßig am Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderen Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen hingegen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht. Mehr lesen