Sind Systeme zur Ortung von Personen freiheitsentziehende Maßnahmen?

Wenn Pflegebedürftige z. B. per GPS-Chip geortet werden, sind das dann freiheitsentziehende Maßnahmen? Die Antwort: Das hängt vom Umgang damit ab. Handelt es sich wirklich nur um eine Ortung? Oder hat der Chip freiheitsentziehende Konsequenzen? Dazu weist der Bundesanzeiger-Verlag auf eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg vom 5.3.2019 (Az. 82 XVII 28/19) hin: „Die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh bei einem Betroffenen ist nur dann als unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB durch das Gericht genehmigungsbedürftig, wenn hierdurch zugleich auch verhindert werden soll, dass der Betroffene die Aus- bzw. Eingangstür des Gebäudes bzw. der Einrichtung öffnen kann.“

Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Interview mit einem Betreuungsrichter

RA Thorsten Siefarth - LogoDer „Werdenfelser Weg“ hat bundesweit Furore gemacht. Der Richter am Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen, Dr. Sebastian Kirsch, hat ihn zusammen mit anderen entwickelt. Dabei geht es darum, freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zu vermeiden. Das geschieht dadurch, dass das Betreuungsgericht Personen mit pflegefachlichem Verständnis beschäftigt. Diese beraten die Pflegeunternehmen, um insbesondere Alternativen zu FEM zu finden. Die Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger“ hat mit dem Betreuungsrichter ein Interview geführt. Dieses kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen und die Angst der Heime vor der Haftung

RA Thorsten Siefarth - LogoÄrzteblatt.de berichtet darüber, dass in Thüringen zu viele Anträge auf Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) gestellt würden. Es gehe hauptsächlich um Bettgitter oder Haltegurte an Rollstühlen. Zum Beispiel beim Amtsgericht Weimar: Dort waren 2017 vierzig Anträge auf FEM gestellt und nur zehn genehmigt worden. Teilweise liege überhaupt keine FEM vor, weil die Betroffenen sich gar nicht mehr fortbewegen könnten. Oder die Pflegebedürftigen selbst könnten der FEM zustimmen. Manche Heime würden Bewohner und Angehörige aus Angst vor der eigenen Haftung zur Stellung von Anträgen drängen.

Landgericht Fulda entscheidet über sensorgesteuerte Weglaufsperre „rund um die Uhr“

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Antrag auf Genehmigung einer sog. „sensorgesteuerten Weglaufsperre“ für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stellt einen Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung dar. Es handelt sich nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 31.5.2016 (Az. 5 T 83/16) nicht bloß um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Außerdem hat das Gericht die Genehmigung der Weglaufsperre versagt. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Betroffenen reiche nicht aus. Darüber hinaus müssten weniger einschneidende Maßnahmen geprüft werden, wie z.B. eine Personenortungsanlage mittels GPS-Überwachung.