Bundestag erleichtert Forschung an Demenzkranken

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einer Meldung des Handelsblattes hat der Deutsche Bundestag heute zugestimmt, die Forschung an Demenzkranken zu erleichtern. Der Fraktionszwang war für diese Abstimmung aufgehoben worden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Forschung nun auch dann zulässig, wenn sie für den Betroffenen selbst keinen Vorteil bringt, wohl aber für die Gruppe der Demenzkranken. Voraussetzung: Der Patient muss zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und nach ärztlicher Beratung schriftlich darin eingewilligt haben.

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