Unlauterer Wettbewerb bei Pflege- und Sterbegeldversicherung: Kasse lenkt ein

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Außendienstmitarbeiterin der Barmenia Lebensversicherung a. G. warb per Post mit einem persönlich adressierten Brief für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung zum moderaten Preis und ohne Gesundheitsprüfung. Der Sendung beigelegt war bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss. Das Angebot galt nur wenige Wochen. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Versicherung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab und erwirkte die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.



„Besonders für ältere Menschen gefährlich“

Die Hamburger Verbraucherschützer bemängelten, dass die Barmenia ihre Informationspflichten nicht erfüllt und einem Kunden vor der verbindlichen Erklärung zum Vertragsabschluss nicht alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt hatte, beispielsweise die genauen Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielmehr wurde lediglich ein einseitiges Schreiben mit Werbecharakter per Post zur Unterschrift zugestellt. Der Betroffene hatte dieses als „besonders für ältere Menschen gefährlich“ empfunden und die Patientenberatung der Verbraucherzentrale darüber informiert.

Vorher genau prüfen, ob man Versicherung überhaupt benötigt!

„Auch wenn das Angebot wie im Fall der Barmenia noch so verlockend klingt, wir raten Verbrauchern dringend dazu, nicht die Katze im Sack zu kaufen“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages müssten alle wichtigen Unterlagen auf dem Tisch liegen. „Dazu sollte man genau überlegen, ob eine Versicherung überhaupt sinnvoll ist, und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen“, so Kranich, der vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung eher abgeraten hätte.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 16.7.2014

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