Eine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Sie fällt damit unter das strenge Regime des nordrhein-westfälischen Heimrechts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen
Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Rund-um-die-Uhr-Betreuung: 10-Stunden-Grenze bei Arbeitszeit
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Jugendliche von Erziehern in alternierenden Schichtmodellen betreut werden. Und zwar rund um die Uhr. Das Problem dabei war die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden. Das Gericht hat dazu geurteilt: Das Arbeitszeitgesetz ist in vollem Umfang anwendbar, die Grenze muss eingehalten werden. Die Entscheidung dürfte auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen relevant sein. Mehr lesen