Um den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI zu ergattern, bedarf es einer sogenannten Präsenzkraft. Diese verrichtet allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten. Außerdem leistet sie hauswirtschaftliche Unterstützung. In einer ambulant betreuten Wohngruppe aus dem Raum Berlin hatten die Bewohner jeder für sich diese Präsenzkraft beauftragt. Dazu hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden (24.9.2018, Az. L 30 P 53/18 B PKH): Selbst wenn alle Auftraggeber dieselbe Person beauftragen, liegt rechtlich betrachtet nicht ein Vertrag mit einem Auftraggeber vor, sondern eine Vielzahl von Verträgen mit einer Vielzahl von Auftraggebern. Weitere Voraussetzung ist nach § 38a Abs. 1 Nr. 1 SGB XI zudem die „gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung“. Auch hieran fehlt es, wenn jeder Bewohner individuell seine pflegerische Personalversorgung selbst organisiert und entsprechend eigene Verträge schließt. Ergebnis: Nur bei einer wirklich gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft kommt der Wohngruppenzuschlag in Frage.
Guten Tag,
meine Mutter lebt in einer ambulant btreuten Wohngemeinschaft für Demenzkranke in Bayern.
Ich muss für meine Mutter Sozialhilfe beantragen.
In der WG ist keine gemeinschaftlich beauftragt.
Muss ich Sorge haben, dass das Sozialamt einen Nachweis anfordert, dass das Geld für eine gemeinschaftlich beauftrage Präsenzkraft fordert?
Kann diese ‚Aufgabe‘ auch durch den beauftragten, frei wählbaren Pflegedienst übernommen werden?
Leider kann ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Dazu wären konkretere Angaben notwendig. Allerdings ein Hinweis: Der Wohngruppenzuschlag wird von der Pflegekasse bezahlt (SGB XI-Leistung), hat also zunächst einmal nichts mit der Sozialhilfe zu tun (SGB XII-Leistung).
Hallo ,Guten Tag – Wie muss denn so ein Vertrag aufgesetzt werden?
Es kann doch nicht sein,das jeder Beauftragte (Bewohner) Namentlich genannt werden muss ,der in der Wohngruppe wohnt ( aus Datenschutzgründen ) .Auch die Bewohner können ,was von der Barmer verlangt wird ,doch keinen Arbeitsvertrag mit der Präsenzkraft abschließen!? Was denn mit den Sozialabgaben ??
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand läuft es zur Zeit vor allem so, dass die Wohngemeinschaft durch einen gemeinsamen Beschluss einen externen Anbieter (das kann z.B. ein Pflegedienst sein) beauftragt, eine Präsenzkraft zur Verfügung zu stellen. Diese Präsenzkraft ist dann bei dem externen Anbieter beschäftigt (und nicht bei der Wohngemeinschaft).
Hallo,
ist es ausreichend wenn im Betreuungsvertrag, den alle Bewohner gleichlautend abschließen, die Präsenzkraft namentlich beauftragt wird? Die betroffene Wohngemeinschaft wird nicht von den Mitbewohnern sondern von einem anerkannten sozialen Träger geführt.
Antrag auf Wohngruppenzuschlag wurde von der Pflegekasse abgelehnt.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das kann ich jedoch an dieser Stelle – ohne weitere Informationen – leider nicht abschließend beantworten.
hallo,
mir wurde Angeboten als Präsenzkraft mich selbständig zu machen in einer Demenz-WG.
was ich auch gerne tun würde jedoch müsste ich doch ein Vertrag machen mit jeden einzelnen Bewohner oder wie sollte man das am besten Regeln ??
Die Bewohner können ja kein Arbeitsvertrag machen mit mir
Vielen Dank für Ihre Frage. In der Regel werden Präsenkräfte über externe Organisationen gestellt. Auch über ambulante Pflegedienste. Dann sind die Präsenzkrafte bei diesen Organisationen angestellt. Die WG muss dann nur noch einen Beschluss über die Bestellung der Präsenkraft fassen. Oder eine entsprechende Vereinbarung mit der Organisation treffen. Wenn eine Präsenkraft ohne eine dazwischengeschaltete Organisation tätig wird, dann kann ich mir das im Moment auch nur über eine vertragliche Vereinbarung zwischen WG und Präsenzkraft vorstellen.
Hallo
Haben sie sich selbständig gemacht als Präsenskraft und wenn ja wie haben sie das geregelt mit den Angehörigen und den Bewohner ???
Ich habe auch so ein Angebot bekommen von unserer Demenz wg wo ich arbeite
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, meine Frage wäre…. Mein Vater lebt seid 2019 in einer WG, leider haben wir erst 2020 den Antrag auf Wohngruppenzuschlag gestellt unf genehmigt bekommne. Muss er für 2019 selbst den Zuschlag an die Präzenskraft / Pflegedienst zahlen ?
Hallo,
was verdient man denn als Präsenzkraft im Selbständigkeitsmodus ???
??? 1500,00€ mal 12 Bewohner ????
Jeder bekommt eine Rechnung oder die Angehörigen oder Sozialamt ???
Guten Tag,
wie läuft das bei Wohngruppen mit jungen Erwachsenen oder Pflegefamilien oder Sozial Pädagogischen Pflegestellen?
Auch diese erfüllen doch oftmals die Vorraussetzungen für einen Wohngruppenzuschlag.
Es ist ja nicht nur an ältere Pflegeheimbewohner gerichtet.
Der Wohngruppenzuschlag ist auch an Sozialpädagogische Pflegestellen,Wohngruppen und Pfegefamilien,die ebenfalls die Kriterien erfüllen( mehr als drei Bewohner,Pflegegrad,Beauftragen,gemeinschaftlich,eine Präzenskraft) gerichtet.