Steigende Pflegeheimkosten belasten Bewohner und Angehörige. Doch rund drei Viertel der von der Verbraucherzentrale überprüften Preiserhöhungsschreiben sind fehlerhaft. Da stellt sich die Frage: Wie können Sie sich schützen und Ihre Rechte wahren?
Starker Verbraucherschutz
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schützt die Bewohner vor ungerechtfertigten Forderungen und legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren Pflegeheime die Preise erhöhen dürfen.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert. Das bedeutet, dass Kostensteigerungen, z. B. durch höhere Löhne, gestiegene Lebensmittelpreise oder neue Versorgungsverträge mit den Pflegekassen an die Bewohner weitergegeben werden können. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen sowohl die Erhöhung als auch das neue Gesamtentgelt angemessen sein. Die genaue Höhe der zulässigen Preiserhöhung ist jedoch gesetzlich nicht festgelegt.
Bei Investitionskosten, die z. B. für Umbaumaßnahmen oder Instandhaltung anfallen, ist eine Erhöhung nur zulässig, wenn sie für den weiteren Betrieb der Einrichtung notwendig sind und dafür keine öffentlichen Fördermittel zur Verfügung stehen. Luxussanierungen dürfen nicht auf die Bewohner umgelegt werden.
Strenges Verfahren schützt Bewohner
Darüber hinaus muss das Pflegeheim bei einer Entgelterhöhung ein bestimmtes Verfahren einhalten:
- Schriftliche Mitteilung: Die Preiserhöhung muss schriftlich angekündigt und begründet werden.
- Frist: Die Mitteilung muss dem Bewohner spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung zugehen.
- Begründung: Die Begründung muss die betroffenen Rechnungspositionen, die alten und neuen Preise sowie den Umlagemaßstab enthalten.
- Einsicht in die Kalkulationsunterlagen: Das Pflegeheim ist verpflichtet, dem Bewohner Einblick in die Kalkulationsunterlagen zu gewähren, damit dieser die Angaben zur Kostensteigerung überprüfen kann.
- Zustimmung des Bewohners: Vor einer Entgelterhöhung ist die Zustimmung des Bewohners erforderlich.
Wenn Heime frühzeitig mehr Geld verlangen
Häufig kündigen Pflegeheime Preiserhöhungen an, bevor die Verhandlungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern abgeschlossen sind. In diesen Fällen wird in dem Schreiben der Betrag genannt, den das Heim in den Verhandlungen erreichen möchte. Der tatsächliche neue Preis und der Zeitpunkt der Erhöhung stehen erst nach Abschluss der Verhandlungen fest.
Es kommt vor, dass Pflegeheime bereits vor Abschluss der Verhandlungen den ursprünglich angekündigten Preis von den Bewohnern verlangen. Nach den Verhandlungen wird dann je nach Ergebnis ein Teilbetrag erstattet. Andere Heime verlangen den neuen Preis erst nach Abschluss der Verhandlungen, jedoch rückwirkend zum vereinbarten Zeitpunkt.
Erhöhungsschreiben häufig fehlerhaft
Hält das Pflegeheim die gesetzlichen Anforderungen an eine Preiserhöhung nicht ein, ist die Erhöhung unwirksam. Der Bewohner kann die Zustimmung auch verweigern, wenn das Schreiben Formfehler enthält oder die Begründung unzureichend ist. Häufig sind die Mitteilungen der Pflegeheime auch deswegen fehlerhaft, weil z. B. die Frist nicht eingehalten wurde oder die Erhöhung nicht ausreichend begründet wurde.
Ist das Erhöhungsschreiben jedoch korrekt, haben die Bewohner ein Sonderkündigungsrecht. Das hilft zumindest, sich schnell von dem zu teuer gewordenen Pflegeheim zu trennen.
Meine Tipps:
- Prüfen Sie das Preiserhöhungsschreiben sorgfältig. Achten Sie darauf, ob alle formalen Kriterien erfüllt sind und ob die Begründung für die Preiserhöhung nachvollziehbar ist.
- Sie haben das Recht, die Kalkulationsunterlagen des Pflegeheims einzusehen, um die Angaben zur Kostensteigerung zu überprüfen.
- Verweigern Sie Ihre Zustimmung zur Preiserhöhung, wenn das Pflegeheim die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hat.
Gerne bin ich Ihnen bei der Prüfung von Erhöhungsschreiben behilflich. Dazu kann schon eine Erstberatung ausreichend sein.