Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist eine verständliche Sprache. Das trifft vor allem auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu. Um sprachliche Barrieren abzubauen, wurde die Leichte Sprache entwickelt. Sie ist nicht nur auf behinderte Menschen beschränkt, sondern erleichtert vielen Menschen den Zugang zu Informationen. Daher hat das Niedersächsische Justizministerium zusammen mit dem Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim und dem Amtsgericht Hildesheim ein Pilotprojekt aufgelegt, bei dem justizbezogene Textsorten nach wissenschaftlichen Grundsätzen in Leichte Sprache zu übersetzen waren. Ein erster Text ist die Informationsbroschüre „Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“ (pdf).