Urteil zum Nottestament: Sohn der begünstigten Lebensgefährtin kann nicht Zeuge sein

RA Thorsten Siefarth - LogoWer seinem Tod sehr nahe ist, selbst aber kein Testament mehr zu verfassen vermag, der kann dies mit Hilfe von drei Zeugen bewerkstelligen (§ 2250 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 5.7.2017, Az. 2 Wx 86/17) hat jetzt bekanntgegeben: Ein solches Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Lebensgefährtin daran mitwirkt. Denn: Als Zeuge können die Kinder oder bestimmte andere Verwandte, die durch das Testament einen rechtlichen Vorteil erhalten, nicht mitwirken. Auch ein vierter Zeuge half nichts. Denn diese Person hatte die Erklärung des Erblassers lediglich mit angehört, war aber nicht an der Beurkundung beteiligt. Zum anderen verfügte die vierte Person nur über rudimentäre Deutschkenntnisse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert