Medizinische Zwangsbehandlungen per Gesetz auf das unabdingbare Maß zu beschränken ist offenbar schwierig. Das ergab eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf, 0,3 MB). Darin geht es darum, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch ohne Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung möglich sein sollen. Obwohl die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf im Grundsatz ganz überwiegend begrüßten, zweifelten sie doch an seiner Wirksamkeit. Die stellvertretende Vorsitzende des Betreuungsgerichtstags, Annette Loer, äußerte sogar die Sorge, er könne ungewollt „neue Türen für Zwang öffnen“. Mehr lesen
Zwangsbehandlung
Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“
Eine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen
Zwangsbehandlungen auch außerhalb von geschlossenen Einrichtungen?
Am 12.11.2015 fand die Herbstkonferenz der Justizminister der Länder in Berlin statt. Dabei stand auch die Zwangsbehandlung auf der Tagesordnung (TOP I.10). Die Justizminister stellen zunächst fest, dass die geltende Rechtslage, wonach eine Einwilligung des Betreuers in die notwendige medizinische Zwangsbehandlung eines Betreuten nur dann genehmigt werden kann, wenn der Betreute sich in einer geschlossenen Unterbringung befindet. Dies führe in verschiedenen Fallgestaltungen zu erheblichen Unzuträglichkeiten für den Betreuten und auch zu Rechtsunsicherheiten bei den damit befassten Gerichten. Deswegen bitten die Justizminister das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Prüfung, ob und inwieweit eine Rechtsgrundlage für eine ärztliche Zwangsbehandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung geschaffen werden muss. Zumindest in bestimmten Fallgestaltungen.
Zwangsbehandlung: Attest reicht nicht, Gutachter notwendig!
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter hinzugezogen werden muss, wenn ein psychisch Kranker zwangsbehandelt werden soll (8.7.2015, Az. XII ZB 600/14). Mehr lesen