Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch in der ersten Instanz wurden Schadensersatzansprüche abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil jedoch auf und sprach 93.000 Euro zu. Es ging um eine demente Patientin, die aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen wollte und dabei in die Tiefe stürzte. Mehr lesen

Heimbewohnerin stirbt an den Folgen eines Sturzes – Pflegekraft angeklagt!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einer Berliner Pflegeeinrichtung wollte eine 28-jährige Pflegekraft eine ältere, halbseitig gelähmte Dame vom Rollstuhl ins Bett transferieren. Doch die Dame rutschte der Pflegekraft weg, verletzte sich und verstarb später an den Folgen. Wie Ärztezeitung online berichtet, wurde die Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) angeklagt. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob eine Dienstanweisung bestand, Pflegebedürftige immer nur zu zweit zu transferieren. Die gab es wohl erst nach dem Vorfall. Das Verfahren gegen die Pflegekraft wurde schließlich eingestellt. Mit der Auflage, 1000 Euro in sechs monatlichen Raten an die Berliner Tafel zu zahlen.

Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.

Sturz beim Betreten einer Apotheke: Keine Haftung des Betreibers!

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Februar 2015 herrschten in Unterhaching bei München winterliche Verhältnisse. Eine Bewohnerin betrat am späten Nachmittag eine Apotheke in dem Ort, stürzte und zog sich dabei eine Fraktur am rechten Ellenbogen zu. Sie verklagte daraufhin den Apotheker, weil dieser seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Das Amtsgericht München lehnte ab. Eine Apotheke muss nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen treffen wie ein Kaufhaus. Mehr lesen