Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Versicherte eine zweite Meinung einholen wollen. Wie die Ärztezeitung nun berichtet, hat eine Studie ergeben, dass jeder vierte Deutsche nichts von seinem Recht auf Zweitmeinung weiß. Durchgeführt wurde die Befragung vom privaten Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und dem IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung.
Studie
Neue Studie aus Bayern: Reduzierung der Pflegedokumentation rechtlich unproblematisch
Die zeitintensive Dokumentation in der stationären Altenpflege kann deutlich reduziert werden. Das geht aus einer neuen Studie hervor, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag mitteilte.
Demzufolge wird insbesondere die haftungsrechtliche und strafrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation überschätzt. Huml betonte: „Uns ging es mit dieser Studie auch darum, die Unsicherheit bei vielen Pflegekräften auszuräumen. Das Ergebnis stellt klar: Pflegekräfte stehen nicht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn sie die Dokumentation auf das beschränken, was aus pflegefachlicher Sicht bedeutsam ist. Die Gutachter haben keinen einzigen Fall in Deutschland gefunden, in dem eine Pflegekraft wegen falscher Dokumentation verurteilt wurde.“
Die Bayerische Staatsregierung hatte 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die den Mindestbedarf an Dokumentation in den Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte. Dabei hat das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege mit einem Team von Experten unter Leitung von Prof. Dr. Johann Behrens über 4.000 internationale und nationale Veröffentlichungen und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit ausgewertet.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.12.2014
Wissenschaftliche Untersuchung empfiehlt: Delegation weiterentwickeln!
Ein wissenschatliches Gutachten aus Rheinland-Pfalz empfiehlt, in Krankenhäusern die Übertragung von Aufgabenkomplexen auf Pflegefachpersonen weiterzuentwickeln. Außerdem sollte pflegeunterstützendes Personal zur Entlastung der Pflegefachpersonen verantwortlich eingesetzt und eine Neuverteilung von Aufgaben und Versorgungsmanagement gemeinsam umgesetz werden. Im dem Projekt hat sich insbesondere die Verbindung eines übergeordneten Versorgungsmanagements mit einer patientenbezogenen Pflege bewährt. So erhält beispielsweise in der Bezugspflege jede Patientin und jeder Patient eine Pflegekraft als persönlichen Ansprechpartner. Mehr lesen