In der Süddeutschen Zeitung hinterfragt Wolfgang Janisch die aktuelle gesetzliche Lage. Seit mehr als 100 Jahren ist in Deutschland gesetzliche geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern auch Kindern ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das wird insbesondere dann aktuell, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Allerdings führt diese Rechtslage zu mancherlei Unstimmigkeiten und ist auch ungerecht. Insbesondere für solche Kinder, die aus bescheidenen Verhältnissen kommen und sich im Lauf der Zeit etwas aufgebaut haben. Das Bundesjustizministerium sieht jedoch, so heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, momentan keinen Handlungsbedarf.
Pflegekosten
So machen Sie Pflegekosten steuerlich optimal geltend!
Kosten für einen ambulanten Pflegedienst kann man sowohl als außergewöhnliche Belastung als auch als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Pflegebedürftige haben also ein Zuordnungswahlrecht. Wie man dieses Wahlrecht optimal ausübt, das wird bei haufe.de näher erläutert.