Bundesgerichtshof: Krankenversicherung muss Laser-Operation grundsätzlich übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine private Krankenversicherung hatte es abgelehnt, die Kosten für eine Laser-Operation an den Augen zu übernehmen. Es liege keine Krankheit vor, weil die Fehlsichtigkeit von -3, bzw. -2,75 Dioptrien altersentsprechend normal sei. Außerdem könne die Versicherte darauf verwiesen werden, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Diese Einwände lies der Bundesgerichtshof nicht gelten (Urteil vom 29.3.2017, Az. IV ZR 533/15). Das Landgericht Heidelberg muss jetzt erneut prüfen, ob die durchgeführte Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellte.

Patient will nur von Chefarzt operiert werden: Krankenhaus muss sich an Vereinbarung halten

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Beitrag im Magazin der Deutschen Anwaltsauskunft weist darauf hin, dass sich ein Krankenhaus an die Vereinbarung mit einem Patienten halten muss. Wenn der Patient wünscht, nur vom Chefarzt behandelt zu werden und das Krankenhaus damit einverstanden ist, dann muss das auch so geschehen. Wird das vom Krankenhaus missachtet, so kann der Patient Schmerzensgeld verlangen. Unerheblich ist, ob der operierende Arzt seine Arbeit gut oder schlecht gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 75/15).

Absage eines OP-Termins: Schadensersatz fällig?

RA Thorsten Siefarth - LogoIn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Klinik aus München wurde der Patient zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er einen Operationstermin absagt. Eine solche Vertragsklausel ist in der Regel aber unwirksam. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Mehr lesen

Soll Chefarzt oder Vertreter operieren? Patienten müssen sich eindeutig äußern!

RA Thorsten Siefarth - LogoWill ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z.B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen. Fehlt eine solche Patientenerklärung und benennt der Vertrag zudem einen ärztlichen Vertreter, willigt der Patient auch in eine vom Vertreter ausgeführte Operation ein. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden (Urteil vom 2.9.2014, Az. 26 U 30/13).