Mutige Entscheidung in Sterbehilfe-Prozess: Berliner Arzt wird freigesprochen

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch immer gilt folgende Rechtsprechung: Die Beihilfe zur Vorbereitung eines Suizids ist straflos. Wer aber bei der Selbsttötung anwesend ist, auf den springt im Moment des Suizids die Tatherrschaft über. Er muss nun alles unternehmen, um den Betroffenen zu „retten“. In dem Fall aus Berlin hatte ein Arzt aber nicht nur die Medikamente für den Suizid besorgt (die seine Patientin selbst genommen hat). Er soll während des tagelang dauerndern Sterbeprozesses sogar ein Mittel injiziert haben, das den Brechreiz verhindert hat. Damit hätte er eigentlich die nach der bisherigen Rechtsprechung gezogenen Grenze hin zur aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) überschritten. Das Landgericht Berlin sah die beisherige Rechtsprechung jedoch als überholt an und hat den Arzt freigesprochen. Einen ausführlichen Bericht liefert z.B. die WELT.