Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch in der ersten Instanz wurden Schadensersatzansprüche abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil jedoch auf und sprach 93.000 Euro zu. Es ging um eine demente Patientin, die aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen wollte und dabei in die Tiefe stürzte. Mehr lesen

In Krankenhäusern gibt es zukünftig Untergrenzen für das Pflegepersonal

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Mehr lesen

Keine Haftung trotz fehlerhafter MRSA-Behandlung

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.

Entlassung aus dem Krankenhaus: Bundesschiedsamt entscheidet über reibungslosen Übergang

RA Thorsten Siefarth - LogoWerden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, dann haben sie einen Anspruch darauf, dass dies möglichst reibungslos organisiert wird. Dazu gehören z. B. ein Entlassbrief und ein Medikationsplan. Außerdem kann der Krankenhausarzt bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Trotz zahlreicher Regeln funktionierte das Entlassmanagement bisher aber schlecht. Das Problem: Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen konnten sich nicht über bundesweite Rahmenvorgaben einigen. Deswegen hat nun das Bundesschiedsamt darüber entschieden. Die Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt schließt sich nun – hoffentlich.