Der Landtag hat gestern die „Vereinigung der Pflegenden“ beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2017 in Kraft. Damit bekommen die Pflegekräfte in Bayern zwar keine Pflegekammer, aber eine Interessenvertretung. Bis Herbst 2017 soll ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten und beschließen wird.