Urteil zu Kosten für Überwachungsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoVon gemeinnützigen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen für wiederkehrende behördliche Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes keine Kosten erhoben werden. Das hat das Oberveraltungsgericht Bautzen entschieden (Urteile vom 8.11.2017, Az. 5 A 162/15 u.a.). Die Pflicht zur Kostentragung sei unter Berücksichtigung der sich aus Artikel 110 der Sächsischen Verfassung abzuleitenden Wertentscheidung unbillig. Auf gut Deutsch: ungerecht.

Nach Schließung eines Heimes: Betreiber muss Schadensersatz zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEs kommt recht selten vor, dass ein Heim wegen Mängeln tatsächlich einmal schließen muss. Deswegen sind darauf gestützte Forderungen nach Schadensersatz bislang kaum vor den Gerichten gelandet. Doch nun hat das Amtsgericht Bonn in einem soeben bekannt gewordenen Urteil (Az. 118 C 253/16) entschieden, dass der Betreiber eines Pflegeheimes für die Umzugs- und die Mehrkosten einer Bewohnerin aufkommen muss: knapp 5.000 Euro. Die Pflegebedürftige war durch die Schließung gezwungen, in ein teureres Heim umzuziehen. Dort musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Allerdings wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Heimkosten: Angespartes Blindengeld muss nur zum Teil verwertet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann im nordrhein-westfälischen Werl wird in einem Wohnheim versorgt. Für die Kosten kommt das Sozialmt auf. Das hat jedoch verlangt, dass der Mann dafür auch sein angespartes Blindengeld verwenden soll. In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund wird das aber nur zum Teil akzeptiert. Mehr lesen

Ehe mit Demenzkranker: Steuerbegünstigung bleibt – trotz neuer Partnerin!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Nachrichtendienst Legal Tribune Online weist auf eine kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Finanzgerichts Hannover hin (Urteil v. 23.6.2015, Az. 13 K 225/14). Es ging um einen Mann, dessen Ehefrau demenziell erkrankt und deswegen in ein Heim umgezogen war. Das Finanzamt hat die Zusammenveranlagung der beiden abgelehnt. Mit der Begründung, der Ehemann lebe dauerhaft getrennt von seiner Frau und sei außerdem mit einer neuen Partnerin eine Lebensgemeinschaft eingegangen. Die Richter widersprachen den Finanzbeamten. Die Ehefrau war alleine wegen ihrer demenziellen Erkrankung in ein Heim umgezogen. Außerdem kümmere sich der Ehemann noch liebevoll um seine Frau. Ergebnis: Die Zusammenveranlagen hat weiterhin ihre Berechtigung.