Kein weltweiter Versicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ihren Mitgliedern einen weltweiten Versicherungsschutz angeboten. Dazu hat sie mit einem privaten Krankenversicherer einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat dies nunmehr in letzter Instanz untersagt (Urteil vom 31.5.2016, Az. B 1 A 2/15 R). Die Kasse hätte damit Leistungen übernommen, die durch das Gesetz nicht zugelassen seien. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedurft, an der es aber fehlt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf also selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern.

Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen

Kassenpatienten können Anspruch auf Goldinlays haben

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Kassenpatient kann von seiner Krankenversicherung verlangen, dass diese die Kosten für Goldinlays übernimmt. Und zwar dann, wenn es keine Alternativen gibt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (2.9.2014, Az. B 1 KR 3/13 R). Denkbar ist ein solcher Fall z. B. bei Amalgamunverträglichkeit. Das Bundessozialgericht hat den Fall einer Kassenpatientin an das Sächsische Landessozialgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob ein Goldinlay wirklich die einzige Alternative ist.