Positionspapier: Medizinische Begleitung des „Sterbefastens“ ist nicht strafbar

Licht am Ende eines Tunnels

Umstritten ist, ob die medizinische Begleitung des „Sterbefastens“ rechtswidrig ist. Zum einen könnte es sich um unterlassene Hilfeleistung handeln. Insbesondere wenn der Patient gegen Ende das Bewusstsein verliert. Außerdem machen Mediziner und Pflegekräfte sich womöglich strafbar, wegen geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). In einem aktuellen Papier positioniert sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) sei ein Akt der Selbstbestimmung des Patienten. Deswegen liege keine (medizinische) Begleitung einer Selbsttötung vor. Strafbar sei die Assistenz deswegen nicht. Mehr lesen