Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt – kompletter Systemwechsel?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) (pdf, 5,4 MB) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, heißt es im Entwurf. Außerdem wolle man einen kompletten Systemwechsel. Und: Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten, so die Regierung. Mehr lesen

Sozialgericht München: Kasse muss Akustikschalter zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoSoll ein Rufsignal allein durch die menschliche Stimme (Umweltgeräusche werden herausgefiltert) ausgelöst werden, so gibt es dafür spezielle Akustikschalter. Eine Ärztin hatte diesen Notrufschalter einer an Epilepsie leidenden Patientin verordnet, um damit der gehäuften Sturzneigung in der Nacht zu begegnen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Das Sozialgericht München hat die Kasse aber zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 14.12.2015, Az. S 44 KR 1273/13). Und zwar selbst dann, wenn der Patient in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe lebt.

Urteil: Schiedsstelle muss notfalls selbst ermitteln

RA Thorsten Siefarth - LogoAmbulante Dienste müssen mit den Sozialleistungsträgern in der Regel eine Vergütungsvereinbarung abschließen, wenn sie später mit dem Sozialamt abrechnen wollen. Kommt es dabei zu Streitigkeiten, so kann eine Schiedsstelle eingeschaltet werden. Diese überprüft dann in einem zweistufigen Verfahren zunächst, ob die Kostenkalkulation des Dienstes nachvollziehbar ist. Auf der zweiten Stufe muss sich dann herausstellen, ob die geforderten Preise im Vergleich zu anderen Anbietern angemessen sind. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass eine gemäß § 80 SGB XII angerufene Schiedsstelle bei seiner Prüfung nicht auf die vorgelegten Unterlagen beschränkt sei, sondern notfalls selbst ermitteln müsse. Mehr lesen