Gestern hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil veröffentlich, nach dem Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i.S. von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterfallen. Entscheidend ist, ob das Diätmittel als Arznei und nicht als Nahrungsergänzungsmittel fungiert. Ob es also aufgrund einer Krankheit und nach ärztlicher Verordnung eingenommen wird. In diesem Fall kann man es steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Mehr lesen
Bundesfinanzhof
Auch bei Kinderbetreuung – ambulanter Pflegedienst von Umsatzsteuer befreit
Anerkannte ambulante Pflegedienste können auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie im Sinne des § 38 SGB V Kinder versorgen, weil der den Haushalt führende Elternteil hierzu krankheitsbedingt nicht in der Lage ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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