Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen

Pflegekraft als Zeugin vor Gericht: Entschädigung für Ersatzpflegekraft ist möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoMuss ein Pflegebedürftiger eine Ersatzpflegekraft beschaffen, weil die eigentliche Pflegekraft vor Gericht als Zeugin aussagen muss, so kann man dafür eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) verlangen. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der Pflegebedürftige selbst vor Gericht erschienen ist. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Beschluss vom 21.1.2015, Az. L 15 SF 296/14).

Urteil: Schwerbehinderteneigenschaft kann auch rückwirkend anerkannt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mensch mit einer Behinderung kann auch im Nachhinein verlangen, dass ein höherer Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wird. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 10.09.2014, Az. L 3 SB 235/13). Allerdings muss der Anspruchsteller ein besonderes Interesse nachweisen können. Das lag hier im Hinblick auf einen Nachteilsausgleich wegen möglicher Steuererstattung vor. Außerdem rechtfertigten die medizinischen Befunde die rückwirkende Feststellung.